Die Nennungen sind jeweils auf dem vollständig ausgfüllten formblatt_1_2017_1(Stand 2017-1) zusammen mit einer Kopie der Ahnentafel und etwaig erbrachter Leistungen (z.B. Zeugnis bereits bestandener Prüfungen / Kopie HN) per Briefpost zu schicken an: Stefan Fichtl, Schulstr. 24, 93426 Roding. Unvollständige Nennungen werden nicht berücksichtigt!
Das Nenngeld (=Reugeld) wird gesondert von den Prüfungsteilnehmern per Post angefordert. Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung des vollständigen Nenngeldes verfällt die Nennung und es besteht kein Anspruch auf Prüfung des Hundes.
Schleppwild in geeigneter Qualität ist vom Hundeführer entsprechend der jeweiligen Prüfung selbst mitzubringen.
Es gelten jeweils die „Allgemeinen Prüfungsbedingungen“ des JGHV.