Antrag 3:
Antragsteller: Stefan Fichtl, Roding, Landesgruppe Bayern
Antrag zur Mitgliederversammlung 2023 am 01. Oktober, 10h in Fulda
Antrag auf rechtliche Selbstständigkeit der Landesgruppen im Weimaraner Klub e.V., analog wie z.B. bei Verein Deutsch-Drahthaar.
Hiermit stelle ich den Antrag auf rechtliche Selbstständigkeit der bestehenden Landesgruppen mit der Zugehörigkeit an den Hauptverband Weimaraner Klub e.V. und Ausarbeitung einer dieser entsprechenden Satzung.
Begründung:
Durch ihre rechtliche Selbstständigkeit sind direkt die Landesgruppen verantwortlich, für Ihre Mitglieder, Aus- und Weiterbildung ihrer Züchter, Hundeführer und Verbandsrichter sowie für die Kasse.
Wie beim Hauptverband werden ein Erster und Zweiter Vorsitzender der LG, Schatzmeister, Zucht- und Prüfungswart, Pressewart und Schriftführer mit gewohntem Turnus von 4 Jahren gewählt. Auch wenn hierdurch Verwaltungsstrukturen im Verein vervielfacht werden, werden dennoch v.a. die Vorstandschaft des Hauptvereines arbeitsmäßig entlastet, da dieser sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann und keine Organisation bestimmter Landesgruppenaufgaben mehr übernehmen muss, z. B. müsste dann der ehrenamtliche Schatzmeister des Hauptvereins nicht unsere ca. 4000 Mitglieder betreuen. Dazu könnten für bessere Strukturen zwei Landesgruppen zu einer zusammengelegt werden (z. B. Süd-West und Saarland/Pfalz oder Bayern und Thüringen oder Nord und Ost) dadurch wäre ganz einfach Menpower für die Führung der eigenständigen Landesgruppe gewonnen).
Hierdurch würde eine flache und überschaubarere Struktur der Landesgruppen und des Hauptvereines erreicht. Auch würden durch die „kürzeren Wege“ sicherlich wieder mehr Mitglieder in den jeweiligen Landesgruppen angesprochen werden und sich konstruktiv in den Verein einbringen, als dies derzeit der Fall ist. Außerdem würden weite Fahrten der einzelnen Mitglieder zu den MV des Hauptvereins entfallen, da die eigenständigen Landesgruppen die Vorsitzenden mit den Stimmergebnissen der Landesgruppen-Mitglieder zur Abstimmung des Hauptvereins schicken würden. Hier wäre dann auch gewährleistet, daß die Meinung aller Mitglieder des Weimaraner Klubs vertreten wird und nicht wie jetzt, überwiegend die der Landesgruppenvorsitzenden und Stellvertreter.
Beispiele für eine derartige neue Satzung finden sich bei dem Anfangs genannten Verein. Da diese entsprechend bereits rechtlich abgesichert sind, entfiele durch eine Übernahme dieser auch eine entsprechend aufwändige juristische komplette Aufarbeitung.
Stefan Fichtl